Lexikon -Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit befreit der Versicherer den Versicherten als Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 54 Jahren von der Verpflichtung zur Beitragszahlung und gewährt dem Versicherten beitragsfreien Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 6 Monate). Der Versicherungsumfang bleibt in der Kraftfahrzeughaftpflicht unverändert bestehen.